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Fernpilotenlizenz für die Luftaufnahmen

Die notwendigen Kenntnisnachweise (A1/A3), sowie auch der sogenannte große Fernpiloten-Führerschein (A2) liegen im Rahmen der EU Verordnung vor. Die Bescheinigung der EASA wird sowohl in digitaler Form als auch in Papierform mitgeführt.

Für die Luftaufnahmen wird eine DJI Mini 2 verwendet, die mit der Betreiber-Identifikationsnummer (e-ID) versehen ist.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen Gesetzeslage nicht in jedem Gebiet Luftaufnahmen erstellt werden können, oder dazu vorab entsprechende Genehmigungen eingeholt werden müssen (beispielsweise von benachbarten, angrenzenden Grundstücken). Mögliche Einschränkungen können über das Map-Tool bei der Dipul gefunden werden.

Darüberhinaus sind auch aktuelle Wetterdaten zu berücksichtigen. So ist beispielsweise das Fliegen eines UAS bei Windgeschwindigkeiten von mehr als 10 Meter pro Sekunde (ca. 20 Knoten/Windstärke 5 Beaufort) nicht mehr sicher. Die aktuellen Wetterdaten für die Region können hier eingesehen werden.